Konkrete Gestaltung von Lehrplänen und Unterrichtsinhalten wird nicht durch die KMK koordiniert, sondern durch die Kultusministerien der Länder.
Ausnahme bilden die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) und seit 2004 die Bildungsstandards für die zentralen Unterrichtsfächer (Bildungsstandards lösen EPAs ab):
Kultusministerkonferenz
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung