2.2.4.5 Kompatibilität zwischen OER & NoOER Metadaten herstellen

Frage

Welche Rahmenbedingungen müssen beachtet werden, wenn OER- und NoOER-Material nebeneinander angeboten werden soll?

Das Wesen von OER Materialien liegt darin, dass sie legal und kostenfrei vervielfältigt, verwendet, angepasst und verbreitet werden können. Dass dies traditionelle Wertschöpfungsketten in Frage stellt und für die kommerziellen Verlage damit einen Angriff auf ihr bisheriges Geschäftsmodell darstellt, ist sicherlich unbestritten. Ein prominentes Beispiel für diesen Interessenkonflikt ist die norwegische OER-Plattform NDLA, wo nach über 10 Jahren immer noch keine Zusammenarbeit mit kommerziellen Verlagen etabliert werden konnte (vgl. Mueller 2019).

Eine Bildungsinfrastruktur, die zu 100 % auf freien Materialien (inkl. Metadaten) basiert, würde einerseits die technologische Umsetzung deutlich vereinfachen, weil z. B. eine Zugriffskontrolle komplett entfallen kann sowie DRM-Schutzmechanismen in Verbindung mit Abrechnungsverfahren für Bildungsmaterialien nicht erforderlich sind.

Andererseits liegen (noch) nicht genügend freie Bildungsmaterialien vor, um einen Grundstock für eine offene Bildungsinfrastruktur anzubieten. Deshalb sollten Metadaten von freien und kommerziellen Bildungsmaterialien gemeinsam vorgehalten werden, um den Akteuren das volle Spektrum an Bildungsmaterialien anbieten zu können. Voraussetzung dafür ist, dass generell alle Metadaten einer freien Nutzungslizenz unterliegen, egal ob von freien oder kommerziellen Anbieter:innen.

Entweder wird ein gemeinsamer Metadaten-Standard definiert, der bei Bedarf für freie und kommerzielle Materialien erweitert werden kann oder es wird ein Mapping zwischen den unterschiedlichen Metadaten-Standards erstellt, welches im Idealfall eine 1:1 Abbildung ermöglicht.

Egal ob gemeinsame oder gemappte Metadaten, es sollte auf jeden Fall ein Beschreibungselement existieren, mit dem:

Nur so können beim Veröffentlichen von OER Materialien entsprechende Warnungen bzw. Sperren angeboten werden, wenn fälschlicherweise kommerzielle Materialien beim OER Remixing eingeflossen sind.

Da "Lizenzfrei nicht gleich freie Lizenz ist"[1], ist es gerade im OER Umfeld wichtig, die verwendete Nutzungslizenz genau anzugeben. Bei den Creative Commons Lizenzen werden dazu entsprechende URLs zur Verfügung gestellt, die für ein kontrolliertes Vokabular verwendet werden können.

Nur so können beim Veröffentlichen von OER Materialien entsprechende Warnungen bzw. Sperren angeboten werden, wenn fälschlicherweise eine nicht-kompatible OER Nutzungslizenz für das neue OER Material ausgewählt wurde.